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Wahlen

Hier finden Sie Informationen zu anstehenden Wahlen

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08128020 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an stephanie.irmer(@)creglingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr
Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07933 701 23, Mail: stephanie.irmer(@)creglingen.de FAX 07933 701 32.

Einfach wählen – Kreistagswahl 2024

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen) und die Europawahl statt.

Für die Wahl des Kreistags im Wahlkreis VII, zu dem die Stadt Creglingen gehört, wurden 7 Wahlvorschläge eingereicht, deshalb erhalten Sie in den nächsten Tagen 7 Stimmzettel in grüner Farbe, die miteinander verbunden sind mit insgesamt 51 Bewerbern/Bewerberinnen.

Auf allen Stimmzetteln dürfen Sie insgesamt 7 Stimmen vergeben. Wenn Sie mehr als 7 Stimmen vergeben, ist die komplette Stimmabgabe ungültig! Den Bewerbern/Bewerberinnen dürfen Sie 1, 2 oder bis zu 3 Stimmen geben.

Sie können für die Stimmabgabe alle Stimmzettel verwenden. Sie können auch nur 1 oder mehrere Stimmzettel verwenden und Bewerber/innen von anderen Stimmzetteln handschriftlich auf diese/n Stimmzettel in die freien Zeilen übertragen.

In den nächsten Tagen erhalten Sie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen. Diese können Sie zu Hause ausfüllen und am Wahltag ins Wahllokal mitbringen oder am Wahltag im Wahllokal ausfüllen. Bitte beachten Sie das Merkblatt, das Ihnen mit den Stimmzetteln zugeht. Darin sind weitere Hinweise für die Stimmabgabe enthalten.

Einfach wählen – Gemeinderatswahl 2024

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen) und die Europawahl statt.

Für die Wahl des Gemeinderats wurden 4 Wahlvorschläge eingereicht, deshalb erhalten Sie in den nächsten Tagen 4 Stimmzettel in eosinroter Farbe, die miteinander verbunden sind.

Für den Wohnbezirk…

…stehen insgesamt so viele Personen auf allen Stimmzetteln zur Wahl,

…. davon dürfen Sie insgesamt auf allen Stimmzetteln höchstens so viele Personen wählen.

Creglingen/Niederrimbach

16

7

Archshofen/Craintal

4

2

Blumweiler/Schmerbach

5

2

Frauental/Freudenbach

5

2

Reinsbronn/Waldmannshofen

4

2

Finsterlohr

1

1

Münster

1

1

Oberrimbach

3

1

Beispiel: Für den Wohnbezirk Creglingen/Niederrimbach finden Sie auf allen Stimmzetteln insgesamt 16 Bewerber/innen. Sie dürfen jedoch insgesamt auf allen Stimmzetteln höchstens 7 Bewerber/innen wählen. Wenn Sie mehr als 7 Bewerber/innen wählen, werden alle Stimmen für diesen Wohnbezirk ungültig!

Den Bewerbern/Bewerberinnen dürfen Sie 1, 2 oder bis zu 3 Stimmen geben. Auf allen Stimmzetteln dürfen Sie insgesamt 18 Stimmen vergeben. Wenn Sie mehr als 18 Stimmen vergeben, ist die komplette Stimmabgabe ungültig!

Sie können für die Stimmabgabe alle Stimmzettel verwenden. Sie können auch nur 1, 2 oder 3 Stimmzettel verwenden und Bewerber/innen von anderen Stimmzetteln handschriftlich in die freien Zeilen des jeweiligen Wohnbezirks auf dem/den verwendeten Stimmzettel/n übertragen.

In den nächsten Tagen erhalten Sie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen. Diese können Sie zu Hause ausfüllen und am Wahltag ins Wahllokal mitbringen oder am Wahltag im Wahllokal ausfüllen. Bitte beachten Sie das Merkblatt, das Ihnen mit den Stimmzetteln zugeht. Darin sind weitere Hinweise für die Stimmabgabe enthalten.

Musterstimmzettel Gemeinderatswahl

Einfach wählen – Ortschaftsratswahl 2024

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen (Kreistags-, Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen) und die Europawahl statt. In den nächsten Tagen erhalten Sie die Stimmzettel für die Kommunalwahlen. Diese können Sie zu Hause ausfüllen und am Wahltag ins Wahllokal mitbringen oder am Wahltag im Wahllokal ausfüllen.

Für die Ortschaften Archshofen, Blumweiler, Craintal, Finsterlohr, Frauental, Freudenbach, Münster, Niederrimbach, Oberrimbach, Reinsbronn, Schmerbach und Waldmannshofen wird jeweils ein Ortschaftrat gewählt.

Wenn Sie in einer Ortschaft wohnen, erhalten Sie in den nächsten Tagen einen Stimmzettel in beiger Farbe für die Ortschaftsratswahl. In 11 Ortschaften sind 6 Ortschaftsräte zu wählen, in der Ortschaft Reinsbronn sind 8 Ortschaftsräte zu wählen.

Es findet Mehrheitswahl statt, weil keine Wahlvorschläge eingegangen sind. Sie können in den Stimmzettel 6 bzw. für Reinsbronn 8 wählbare Personen eintragen. Jede Person erhält dadurch eine Stimme, mehr Stimmen können Sie nicht vergeben.

Bitte denken Sie daran, dass Sie diese Person zweifelsfrei mit Namen, Vornamen, Beruf oder Stand und Anschrift benennen. Wenn nicht klar wird, welche Person Sie meinen, ist die Stimme ungültig!

Musterstimmzettel Ortschaftsratswahl

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024

Zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).

Bekannmachung Wahlvorschläge

Öffentliche Bekanntmachung über die Mehrheitswahl zur Wahl der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024

Zur Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften Archshofen, Blumweiler, Craintal, Finsterlohr, Frauental, Freudenbach, Münster, Niederrimbach, Oberrimbach, Reinsbronn, Schmerbach und Waldmannshofen sind keine Wahlvorschläge zugelassen worden.

Die Wahlen finden deshalb nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt. Es kann jede wählbare Person gewählt werden. Gewählt sind die Bewerber/Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen.

Creglingen, 20. April 2024

Hehn,
Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und des Kreistags sowie die Erteilung von Wahlscheinen für diese

Wahlen am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und gleichzeitig finden in der Stadt Creglingen die Kommunalwahlen – Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags – statt.

Alle näheren Informationen zur Einsichtnahme sowie zur Erteilung der Wahlscheine finden Sie hier:

Bekanntmachung Einsichtnahme Wählerverzeichnis sowie Erteilung von Wahlscheinen

 

Infos zur Europa- und Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024, sind Europa- sowie Kommunalwahlen in Baden-Württemberg.

Hierbei werden neben den Vertretern für Baden-Württemberg in die Europäische Kommission auch die kommunalen Vertreter, sprich Kreistags-, Gemeinde- und Ortschaftsräte, gewählt.

Schon heute wollen wir auf dieses wichtige Datum aufmerksam machen.

Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg hat hierzu bereits umfassendes Informationsmaterial zusammengestellt und erklärt in kurzen Sätzen und leichter Sprache alles Wichtige rund um die Wahlen 2024.

Die Flyer finden Sie untenstehend zum Download und natürlich auf der Homepage der Landeszentrale unter www.lpb-bw.de.

Einfach wählen gehen! Europa·wahl 2024 - wahlhilfe_europawahl_2024_bf.pdf

Einfach wählen gehen! Kommunal·wahl 2024 - wahlhilfe_kommunalwahl_2024_bf.pdf

Weitere Informationen